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IHR HABT FRAGEN?

Wir haben die Antworten.

  • Gibt es Parkmöglichkeiten?
    Ja, direkt vor der Praxis befinden sich 7 gekennzeichnete Parkplätze, darunter auch ein Behindertenparkplatz. Fahren Sie dafür auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude einfach ganz durch.
  • Ist die Praxis barrierefrei?
    Ja. Angefangen bei einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz über den barrierefreien Eingang, stehen für Sie zwei Aufzüge zur Verfügung, über die Sie unsere Praxis in der 1. Etage erreichen können. Auch unsere Praxisräume sind für Rollstuhlfahrer geeignet.
  • Woher bekomme ich ein Rezept für die Physiotherapie?
    Für jeden Menschen, egal welchen Alters, kann eine physiotherapeutische Behandlung relevant werden. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie unter Problemen am Bewegungsapparat oder am Gefäßsystem leiden und eine Verbesserung Ihrer Beschwerden anstreben. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie zu Lasten der Krankenkassen obliegt jedoch immer Ihrem Arzt. Rezepte für eine physiotherapeutische Behandlung können je nach Beschwerdebild von folgenden Ärzten ausgestellt werden: - Orthopäden - Hausärzte / Allgemeinärzte - Chirurgen - Hautärzte - Internisten - Kieferorthopäden / Zahnärzte - Hals-Nasen-Ohren-Ärzte - Neurologen
  • Ich habe ein Rezept, wie viel muss ich zuzahlen?
    Wenn Ihr Arzt bei Ihnen behandlungsbedürftige Beschwerden erkannt hat und Ihnen ein Physiotherapie-Rezept ausgestellt hat, werden die Therapiekosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. In der Regel müssen gesetzlich krankenversicherte Personen allerdings einen Teil der Kosten selbst zahlen. Dafür muss die Person volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen. Ist dies der Fall, dann muss die Person - gemäß Sozialgesetzbuch V - eine Rezeptgebühr von 10 Euro je Rezept, sowie 10% der Behandlungskosten selbst übernehmen.
  • Ich habe ein Rezept, wie lange ist es gültig?
    Bei gesetzlich krankenversicherten Personen haben die Rezepte eine Gültigkeit von 3 Monaten. Allerdings muss die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen (Ausnahme "dringender Behandlungsbedarf" mit 14 Tagen) nach Ausstellung erfolgen. Bei privat krankenversicherten Personen gibt es keine Fristen.
  • Ich habe ein Rezept, wie lange ist die Wartezeit bei euch?
    Das kommt auf Ihre zeitliche Flexibilität an, aber wir versuchen natürlich immer Sie schnellstmöglich in die Behandlung zu bekommen. Vormittags haben wir dabei in der Regel häufiger noch Kapazität als Nachmittags. Wenn Sie nur Termine am Nachmittag oder Abend wahrnehmen können, dann kann die Wartezeit auch mal 14 bis 21 Tage betragen.
  • Bietet ihr auch Hausbesuche an?
    Ja, wir helfen Ihnen auch, wenn Ihnen der Besuch in unsere Praxis nicht möglich ist und / oder Sie eine Behandlung im eigenen Zuhause bevorzugen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Arzt dies auf dem Rezept vermerkt.
  • Was muss ich zu meiner Therapie mitbringen?
    Bitte bringen Sie zu Ihren Physiotherapie-Terminen Ihr Rezept, Ihre Krankenkassenkarte und ein großes Handtuch mit.
  • Bietet ihr auch Reha-Sport an?
    Nein, bislang können wir leider kein Reha-Sport anbieten.
  • Bietet ihr Kurse an? Wenn ja, welche?
    Ja, in unseren Räumlichkeiten finden wöchentlich verschiedene Kurse statt. - Montags, um 19 Uhr: Pilates mit Elisabeth Sobczak - Dienstags, um 18 Uhr: Yoga mit Nicole Schlappa - Donnerstags, um 18:30 Uhr: Zumba mit Sabine Niessen - Donnerstags, um 19:30 Uhr: Yoga mit Sabine Niessen
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